Mitgliedschaft
Hier finden Sie alle notwendigen Informationen für eine allfällige Aufnahme im SKG Hundesport Bassersdorf.
Sind Sie an einer Mitgliedschaft beim SKG Hundesport Bassersdorf interessiert?
Aufnahmegesuche für die Aktivmitglieschaft können nur von im Hundesport Bassersdorf, in folgenden Sparten trainierenden Hündeler/Hündelerinnen, gestellt werden:
- Agility
- Obedience
- Familienhunde (Dienstag / Donnerstag / Samstag)
- Begleithunde
- SpassSport
- DummySport
Für die Teilnahme an Erziehungs-, Einsteiger-, Agility-Grund- sowie allfälligen Schnupperkursen ist keine Mitgliedschaft erforderlich. Die Mitgliedschaft wird frühestens nach bestandenem Übertrittstest in eine der oben erwähnten Sparten gewährt.
Es besteht ferner die Möglichkeit dem Hundesport Bassersdorf als Passivmitglied oder als Gönner beizutreten.
- Passivmitglieder sind implizit auch Mitglieder der SKG und bezahlen über die Mitgliedergebühr ebenfalls den Jahresbeitrag von CHF 20.- an die SKG. Für Passivmitglieder besteht ebenfalls das Obgligatorium zum Bezug der Zeitschrift HUND Schweiz, sofern diese nicht über einen anderen Verein bereits bezogen wird.
- Gönner sind Personen und Institute welche den Hundesport Bassersdorf finanziell unterstützten wollen, ohne vom eigentlichen Angebot (Hundesport, Aus- und Weiterbildung, etc.) zu profitieren. Gönner haben jedoch keine Rechte und Pflichten und sind an der Generalversammlung weder wahl- noch stimmberechtigt
Übersicht:
Mitgliedschaft | Stimm-/Wahlrecht | Teilnahme Training | Teilnahme Ausbildungskurse | Teilnahme gesellige Anlässe (GV, Wanderungen, etc.) | Abo Zeitschrift HUNDE |
Aktivmitgliedschaft | ja | ja | ja (z.T. Vergünstigung) | ja | obligatorisch |
Jugendliche | ja | ja | ja (z.T. Vergünstigung) | ja | obligatorisch |
Passivmitgliedschaft | ja | nein | nein | ja | obligatorisch |
Gönner | nein | nein | nein | ja | nein (nicht möglich) |
Auszug Statuten
Auszug aus den Statuten betreffend Mitgliedschaft (Aufnahme / Austritt):
2. Mitgliedschaft
2.1 Erwerb der Mitgliedschaft
Art. 4 | |
Mitglieder (Aktiv / Passiv) | Alle Personen können in den Verein aufgenommen werden; Minderjährige nur im Einverständnis der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters. Sie haben das Stimmrecht ab 16 Jahren. Auch juristische Personen können die Mitgliedschaft erwerben |
Art. 5 | |
Die Aufnahme als Mitglied erfolgt durch den Vorstand. Der Vorstand kann die Aufnahme von Mitgliedern auch ohne Angabe der Gründe ablehnen. Wer in die Sektion eintreten will, hat sich bei einem Vorstandsmitglied schriftlich zu melden. |
Hinweis: Gönner sind nicht Mitglieder der SKG und haben kein Stimm- und Wahlrecht. Gönner werden aber ebenfalls als die Generalversammlung und an die geselligen Anlässe des Vereins eingeladen.
2.2 Erlöschen der Mitgliedschaft
Art. 7 | |
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt, Streichung oder Ausschluss. | |
Art. 8 | |
Austritt | Der Austritt kann nur auf Ende eines Kalenderjahres durch schriftliche Erklärung an den Präsidenten erfolgen. Erfolgt die Austrittserklärung während des Vereinsjahres, so ist der Beitrag für das ganze laufende Vereinsjahr zu entrichten. Kollektive Austrittserklärungen haben keine Gültigkeit. |
Art. 9 | |
Streichung | Mitglieder, die das gute Einvernehmen im Verein trotz Aussprache mit dem Vorstand fortgesetzt stören oder ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Sektion oder der SKG nicht erfüllt haben, können durch den Sektionsvorstand gestrichen werden. |
Art. 10 | |
Die Streichung wirkt sich nur innerhalb der Sektion aus und ist für andere SKG-Sektionen nicht verbindlich. | |
Rekursrecht | Dem betroffenen Mitglied steht die Möglichkeit zu, innert 30 Tagen seit Eröffnung der Streichung beim Präsidenten zuhanden der nächsten ordentlichen Generalversammlung der Sektion Rekurs zu erheben. Die Generalversammlung entscheidet dann mit Zweidrittelsmehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Rekurs hat aufschiebende Wirkung. |
Art. 11 | |
Ausschluss | Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden wegen: a) Schwerwiegende Übertretung der Statuten oder Reglemente der SKG oder deren Sektionen b) Schädigung des Ansehens oder der Interessen des HSB oder der SKG |
Verfahren | Der Ausschluss erfolgt in der Regel auf Antrag des Sektionsvorstandes durch die ordentliche Generalversammlung der Sektion durch Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Dem Mitglied ist die Einleitung eines Ausschlussverfahrens mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen mit dem Hinweis darauf, dass ihm wahlweise offen steht, seine Sache vor der Generalversammlung der Sektion in mündlicher oder schriftlicher Form zu vertreten. Der Ausschluss zieht den Verlust der Mitgliedschaft in allen Sektionen nach sich. Jeder rechtskräftige Ausschluss ist in den offiziellen Publikationen der SKG durch die Sektion bekanntzugeben. |
Rekursrecht | Der Ausschluss ist dem Betroffenen unter Angabe der Gründe mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen. Dem Ausgeschlossenen steht innert 30 Tagen seit Mitteilung des Beschlusses der Rekurs an das Verbandsgericht offen. Art. 75 ZGB bleibt vorbehalten. |
Art. 12 | |
Wirkung | Mitgliedern, welche ausgeschlossen wurden, ist die Beschickung an anerkannten Ausstellungen und die Teilnahme an Prüfungen oder sonstigen Veranstaltungen der SKG oder ihrer Sektionen untersagt. Das SHSB ist ihnen gesperrt, ein allfällig geschützter Zwingernahme wird gelöscht. |
Beiträge
Mitgliedschaft | Jahresbeitrag | (Eintritt nach dem 1. Juli) | inkl. Jahresbeitrag SKG | Stimm-/Wahlrecht | Teilnahme Training | Ausbildungskurse | gesellige Anlässe | Abo Zeitschrift HUNDE |
Aktivmitgliedschaft (Basis) | Fr. 120.- | ( Fr. 60.- ) | Fr. 15.- | ja | ja | ja | ja | obligatorisch |
Jugendliche | Fr. 60.- | ( Fr. 30.- ) | Fr. 15.- | ja | ja | ja | ja | obligatorisch |
Passivmitgliedschaft | Fr. 30.- | ( Fr. 30.- ) | Fr. 15.- | ja | nein | nein | ja | obligatorisch |
Gönner | Fr. 30.- | ( Fr. 30.- ) | nein | nein | nein | nein | ja | nein (nicht möglich) |
Jahresabonnement Zeitschrift HUNDE | Fr. 35.- | ( Fr. 17.50 ) | ||||||
einmalige Einschreibegebühren für Aktivmitglieder (Neueintritt) | Fr. 50.- | ( Fr. 50.- ) |
Beitritts-/Aufnahmegesuch